Abstimmung zur Google-Steuer wohl noch diesen Freitag

Koalition will nun doch schneller über das Leistungsschutzrecht entscheiden, als erwartet

Erst hieß es, die Abstimmung wird verschoben. Nun will die Koalition mit der Abstimmung zur Google-Steuer so schnell wie möglich abschließen. Noch diese Woche soll im Bundestag das Leistungsschutzrecht abgesegnet werden. Warum plötzlich die Sinneswandlung?

Am Freitagmorgen werden die Abgeordneten den Gesetzesentwurf erneut sichten und darüber abstimmen, ob denn nun das Leistungsschutzrecht, also die Google-Steuer, in Zukunft in Kraft treten soll oder nicht. Trotz zuvor geäußerter Bedenken will die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Entscheidung darüber nicht mehr länger hinauszögern. Diese Bedenken hatten erst dafür gesorgt, dass man sich nicht über einen Termin zur Gesetzesverabschiedung einigen konnte, aber dem ist – wie es scheint – nicht mehr so.

Skepsis gegenüber dem Leistungsschutzrecht ist immer noch sehr stark

Die Grünen wollen, dass zur Abstimmung am Freitag genau offen gelegt wird, wer für das Leistungsschutzrecht stimmt und wer nicht. Die Abgeordneten sollen dazu namentlich genannt werden. Wie Spiegel Online berichtete, ist eine Mehrheit im Parlament sehr wahrscheinlich, auch wenn das Leistungsschutzrecht von vielen Augen mit enormer Skepsis betrachtet wird.

Obwohl das Leistungsschutzrecht bedeuten könnte, dass an die Verlage zukünftig Lizenzgebühren entrichtet werden, sobald mehr als nur der Link oder der Titel eines Artikels in den SERPs erscheint, so ist nicht zu erwarten, dass sich das eigentliche Problem der Verlage auflösen wird. Trotzdem müssen Wege gefunden werden, um Online-Magazine rentabel zu finanzieren und zu erhalten.

Möglichkeiten für Verlage, um online mehr Sichtbarkeit zu erlangen

Verschiedene Möglichkeiten könnten die Verlage nutzen, um sich präsenter im Netz zu zeigen. Das geschieht vorwiegend über die Werbung. Allerdings ziehen es viele Nutzer inzwischen vor, sogenannte AdBlocker zu nutzen, um Werbeeinblendungen auszuschalten. Wie bestimmte Anzeigen in den verschiedenen Browsern angezeigt werden, können die Verlage auch nicht bestimmen. Doch könnte beispielsweise eine App die Verlage dabei unterstützen, mehr Kontrolle zu erhalten. Jedoch müsste diese von den Nutzern erst einmal installiert werden. Noch dazu müssten für vereinzelte Geräte unterschiedliche Versionen bereitgestellt werden, die wiederum Entwicklungskosten nach sich ziehen.

Stattdessen sollten sich die Presseverlage darauf konzentrieren, andere Werbeformate auszuprobieren. Beispielsweise könnten die Verlage auch Werbekunden anbieten, eigene Inhalte im Online-Magazin zu präsentieren – Content, der gleichzeitig informativ und unterhaltend ist. Doch könnte daraus das Problem entstehen, dass sich die „gesponserten Inhalte“ nicht von den redaktionellen Inhalten unterscheiden, sodass dies viele Verlage daher nicht in Erwägung ziehen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Werbeformate für mobile Geräte anzubieten. Doch setzt dies voraus, dass die technischen Gegebenheiten angewandt werden. Die Inhalte und Werbeanzeigen müssten den kleinen Bildschirmen von iPhones und anderen Smartphones angepasst werden. Das erfordert die Entwicklung neuer Werbeformate, für die andere Medienagenturen gewonnen werden müssen. Das erfordert sehr viel Zeit. Aber besser man wendet seine Zeit dafür auf, als für Gesetze, die nur geringfügig die Differenzen ausgleichen.

Indem auf eine besondere Zielgruppe selektiert wird, können Verlage zielgerichteten Traffic erzielen und interessierte Nutzer vorteilhafter anziehen. Dabei sollten sich die Presseverlage nicht mehr nur an die Allgemeinheit richten, sondern selektiver in der Wahl der Zielgruppe sein, von der man weiß, dass eine Kaufkraft zu hochwertigen Werbeplätzen vorhanden ist. Nutzer, die über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen und einen hohen Bildungsabschluss vorweisen, stellen dazu eine solche Chance dar. Das bietet zudem den Ansatz, höhere Anzeigenpreise zu verlangen. Hochwertige und attraktive Inhalte tun ihr Übriges dazu, um die Zielgruppe zu erreichen, aber dennoch eine enorme Reichweite zu erzielen.

Einzelne Artikel und ePaper

Die Digitalisierung mit Ebooks und papierlosen Magazinen erreicht nun eine erhöhte Popularität. Über den eReader wollen nun Bücher und Magazine gelesen werden. Auf dem Sofa, unterwegs im Zug oder während eines Staus werden nicht mehr nur Emails gecheckt und Videos angesehen. Papierlose Formate geben immer mehr enorm den Ton an.

Verlage können ePaper dazu nutzen, um digitalisierte Online-Magazine herauszubringen, die den Lesern aber auch anbieten, nur vereinzelte Artikel gegen Gebühr abzurufen. Teaser zeigen dann einen Ausschnitt des Artikels, um den Nutzern Lust auf mehr zu bereiten.

In einem Online-Magazin interessieren sich die Leser für unterschiedliche Inhalte. Doch wollen die User nicht mehr das ganze Magazin lesen, sondern filtern sie die Artikel ihren Interessen entsprechend. Verlage können aber trotzdem in den Online-Magazinen Werbeflächen nutzen, um die Finanzierung der Redaktion zu bewerkstelligen und zu unterstützen.

Ob nun Leistungsschutzrecht oder nicht, die Verlage dürfen sich nicht nur auf einen Weg verlassen, um endlich wieder schwarze Zahlen zu schreiben. Dazu gehört genauso, dass nach anderen Möglichkeiten für die Online-Werbung gesucht werden. Die alten Strategien wirken nicht mehr. Um aber den Umsatz wieder anzukurbeln, heißt es, selbst Brainstorming zu betreiben, neue Chancen zu nutzen und trotzdem attraktive Inhalte anzubieten.